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Gerätemietvertrag & Allgemeine Geschäftsbedingungen

betreffend die Fotoautomaten der Firma Bäämbox Photobooth, vertreten durch Inhaber Yusuf Paylar.

 

§ 1 Allgemeines:

1. Dieser Vertrag gilt für die Miete von Fotoautomaten sowie das im bestätigten Angebot angeführte Zubehör (nachfolgend auch Mietgegenstand genannt). Der Vertrag wird abgeschlossen zwischen der Bäämbox Photobooth/ Yusuf Paylar, Reinhardtstrasse 43, 72649 Wolfschlugen (nachfolgend Yusuf Paylar oder Vermieter genannt) und dem im Angebot genannten Mieter.

2. Dieser Vertrag wird dem Mieter bei Angebotslegung per email übermittelt. Spätestens mit der Entgegennahme des Mietgegenstandes durch den Mieter gilt dieser als angenommen. Abweichungen sind nur in Schriftform wirksam.

 

§ 2 Leistungsumfang:

 

1. Yusuf Paylar vermietet Fotoautomaten in verschiedenen Ausführungen für Veranstaltungen jeder Art, z.B. Firmenfeste oder Familienfeiern.

2. Art und Umfang des vermieteten Fotoautomaten und eventuellem Zubehörs ist aus dem Auftrag bzw. vom Mieter bestätigten Angebot ersichtlich. Ebenso Mietdauer, Veranstaltungsort, Höhe der Miete sowie Vereinbarungen zur Lieferung, Betreuung und Abholung.

 

§ 3 Mietbedingungen:

Stornoregelung bei gewerblichen Kunden und Events:

1. Der gewerbliche Mieter ist berechtigt, bis 3 Monaten vor dem Event (Werktage als Werktage gelten Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag) gegen eine Bearbeitungsgebühr von 190,- zu stornieren. Hierfür zählt, wie auch bei der Beauftragung, der Wortlaut in einer Email, per Post oder Fax und gilt nur nach schriftlicher Rückbestätigung durch den Vermieter. Sollten bereits Arbeitsschritte vorgenommen worden sein, werden diese zusätzlich berechnet, wie zum Beispiel, Layouts oder Bestellungen von Rückwänden und anderem Material. Erfolgt die Stornierung später als 3 Monate vor Mietbeginn (der Tag des Mietbeginns wird nicht mitgerechnet), hat der Mieter 50% des vereinbarten Gesamtpreises zu bezahlen. Bei Stornierung bis eine Woche vorher sind es 80% der Einsatzes. Es sei denn, es gibt eine schriftlich geregelte Sondervereinbarung.

Stornoregelung bei privaten Kunden und Events:

Bei Bestätigung Ihrerseits durch Schriftverkehr, Vertrag oder Auftragsbestätigung ergeben sich folgende Stornoregelungen:

  • Bei Stornierung nach unterzeichnetem Vertrag verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr von 50,-

  • Bei angefangener Designgestaltung zusätzlich 50,-

  • Bei Stornierung nach den zwei Wochen 190,-, Designkosten die erbracht sind kommen noch dazu.

  • Bei Stornierung bis vier Monate vor dem Event entstehen Kosten von 50%, bei Stornierung bis zwei Monate vorher 100%

  • Ausgenommen sind Sonderfälle mit schriftlicher Vereinbarung.

 Ab hier gilt alles bei gewerblichen wie auch bei privaten Kunden:

2. Der Mieter muss das erstellte Layout für den Ausdruck, ebenfalls per Designabnahme bestätigen. Ebenso, dass er für die per WLAN abgespeicherten Bilder der Gäste die Verantwortung trägt. Yusuf Paylar haftet nicht für die Verbreitung der Bilddaten.

 

3. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht verschuldete Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, überdurchschnittliche Verkehrsbehinderung, technisches Versagen, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc. berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

 

4. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die im Angebot genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen. Diese können von der Größe oder Farbe abweichen.

 

5. Die Mietzeit beginnt und endet nach Vereinbarung. Auf- und Abbau wird nicht berechnet.

 

6. Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Angebot bzw. Auftrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Beendung der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.

7. Sollte es einen technischen Deffekt im Betrieb geben, bemüht sich der Vermieter diesen schnellstmöglich zu beheben oder für Ersatz (Falls vorhanden) zu sorgen. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, gibt es keinen Anspruch auf Minderung. Hat der Mieter die Mietsache eigenmächtig bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Mietsache, so hat der Mieter die dem Vermieter hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Ansonsten ist der Vermieter verpflichtet, die vom Mieter bei Übergabe unverzüglich gerügten Mängel zu beseitigen bzw. defekte Geräte durch Funktionsgleiche zu ersetzen.

 

8. Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung des Mietgegenstandes und des Equipments. Insbesondere, verpflichtet er sich dazu, den Mietgegenstand vor Um- oder Herunterwerfen sowie vor Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen. Bei der Kabellegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung während des Gebrauches Sorge zu tragen. Keine Mitbenutzung durch andere Geräte oder Generatoren.

 

9. Der Mietgegenstand darf nicht außerhalb geschlossener Gebäude aufgestellt werden, Es sei denn, es ist vom Vermieter genehmigt und vor schlechtem Wetter geschützt. Hierfür muss eine Schlechtwettervariante vom Mieter im Vorfeld garantiert sein.

 

10. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht erlaubt.

 

11. Dem Mieter wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, Einstellungen an dem Mietgegenstand zu verändern. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der Software. Die an den Mietgegenständen angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt oder in irgendeiner Weise entstellt werden.

 

12. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem Mietgegenstand und Zubehör durch ihn, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Im Falle von Beschädigungen oder Abhandenkommens des Mietgegenstandes in Gänze oder zum Teil hat der Mieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Sollten dadurch bedingt nachfolgende Vermietungen des Mietgegenstandes storniert werden müssen (z.B. weil der Mietgegenstand zum Mietbeginn des nachfolgenden Mietvertrages noch nicht wieder voll funktionstüchtig ist) hat der Mieter auch den hierdurch entstandenen Schaden auszugleichen. Dem Mieter wird vom Vermieter eine Rechnung über die Kosten der Behebung der Schäden gestellt. Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf altersbedingten Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind. Sollte der Mietgegenstand oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.

13. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten.

14.Die Mietgegenstände sind vollzählig, voll funktionstüchtig und im sauberen Zustand zurückzugeben. Verschmutzt zurück gebrachte Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände.

15.Bei vereinbarter Rückbringung (Popcornmaschine und in seltenen Fällen die Fotobox selbs) des Mietgegenstandes durch den Mieter hat diese bis zum vertraglich vereinbarten spätesten Rückgabetermin zu erfolgen. Tritt die Rückgabe des Mietgegenstandes bzw. eines Teiles davon durch schuldhaftes Verhalten des Mieters erst verspätet ein, kann der Vermieter jeden angebrochenen Verspätungstag nachträglich mit 50,00 Euro berechnen. Fällt der vertraglich vereinbarte späteste Rückgabetermin auf einen gesetzlichen Feiertag, so gilt der nächstfolgende Werktag.

16. Bäämbox Photobooth stellt dem Mieter nach Rückgabe des Mietgegenstandes eine Rechnung aus. Der Mietpreis ist im Angebot bzw. bestätigen Auftrag ersichtlich. Eventuell anfallende Zusatzkosten (Schadenersatz, verspätete Rückgabe, etc) sind in der Rechnung angeführt. Der Mieter verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag ohne Abzüge innerhalb von 14 Werktagen auf das Konto des Vermieters zu überweisen.

17. Der Mieter erhält die Fotos entweder am Tag des Events auf einem Datenträger oder später über eine Onlinegallerie.

18. Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens Bäämbox Photobooth beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den vereinbarten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.

19. Die Bäämbox wird in der Regel mit Betreuung vermietet. Der Mieter stellt sicher, dass das Personal mit ausreichend alkoholfreien Getränken versorgt wird.

§ 5 Datenschutz und Haftungsausschluss:

 

1. Die auf das Vertragsverhältnis bezogenen Daten des Mieters werden vom Vermieter gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt.

2. Die während der Miete entstandenen Bilder der Fotoautomaten werden direkt darin auf einem internen Speichermedium aufgezeichnet. Nach Abgabe werden diese Bilder vom internen Speicher gelöschen

3. Der Mieter verpflichtet sich, die Bilder der Gäste nur im Rahmen der Veranstaltung zu benutzen, für die der Mietgegenstand angemietet wurde. Der Mieter ist ferner dafür verantwortlich, dass er durch die Veröffentlichung oder Weiterleitung von Bildern keine Rechte Dritter verletzt. Der Mieter haftet zu jeder Zeit allein für den Datenschutz sämtlicher, während des Mietzeitraumes entstandener Bilder. Der Vermieter übernimmt zu keiner Zeit eine Gewährleistung für den Datenschutz der Bilder.

4. Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Nutzung stehen.

5. Der Mieter ist verpflichtet, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten Bäämbox Photobooth von der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter gegen Bäämbox Photobooth oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter unter anderem Anwalts- und andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die Bäämbox Photobooth oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Mieters gegen diese Allgemeine Mietbedingungen oder gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstandes.

 

§ 6 Sonstiges:

 

1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Nürtingen. Es gilt deutsches Recht.

2. Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform.

3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

4. Unsere Preise ergeben sich aus der Eigenwerbung auf dem Ausdruck. Sie können nur gegen einen auf die Veranstaltung angepassten Aufpreis das "www.Baambox.de" entfernen lassen.

Wolfschlugen, Januar 2016